Fahrverbote für schwere LKW

In einigen europäischen Ländern bestehen unterschiedliche Verkehrsregelungen über freie Fahrt oder Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge und Anhänger an Sonn- und Feiertagen. In diesem Abschnitt finden Sie einen Überblick zum Thema "Fahrverbote im Jahr 2016".

 

DEUTSCHLAND DÄNEMARK ITALIEN
ÖSTERREICH SPANIEN LUXEMBURG
FRANKREICH FINNLAND NORWEGEN
BELGIEN ENGLAND NIEDERLANDE
SCHWEIZ UNGARN SCHWEDEN

 

DEUTSCHLAND

An Sonn- und Feiertagen dürfen in Deutschland in der Zeit von 00:00 - 22:00 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7.5 t sowie für Lkw mit Anhänger nicht verkehren.

    Das Fahrverbot gilt nicht für:
  • Kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km.
  • Kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- und Abfuhr).
  • Die Beförderung von:
    • Frischmilch und Frischmilchprodukten
    • Frischen Mahlzeiten und Frischfleischprodukten
    • Frischem Fisch und frischen Fischprodukten
    • Leichtverderblichen Früchten und Gemüse.
  • Leerfahrten, die sich auf den vorherigen Punkt beziehen.
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
    Gesetzliche Feiertage sind:
  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)
  • Tag der deutschen Einheit
  • Reformationstag* (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)
  • Allerheiligen (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)
  • Erster und zweiter Weihnachtstag

Weitere Informationen finden Sie unter hier...

Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.

 

ÖSTERREICH

Fahrverbot an Samstagen zwischen 15:00 und 24:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 00:00 - 22:00 Uhr für Lkw.

Das Fahrverbot gilt für alle Straßen für LKW mit Anhänger mit dem zulässigen Gesamtgewicht mehr als 3.5 t, sowie für LKW, Sattelkraftfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 
mehr als 7.5 t.

Nachtfahrverbot von 22:00 bis 05:00 Uhr für alle Straßen für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht mehr als 7.5 t.

Eine spezielle Ferienreiseverordnung gilt vom 1. Juli bis 31. August. Ein generelles Fahrverbot gilt von 22:00 bis 05:00 Uhr für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7.5 t.

Ausgenommen von diesem Fahrverbot sind Fahrten mit Fahrzeugen des Straßendienstes oder des Bundesheeres, mit lärmarmen Kraftfahrzeugen (mit Bestätigung des LKW-Herstellers, Überprüfung alle 2 Jahre erforderlich), auf denen eine „L- Tafel“ neben dem vorderen Kennzeichen angebracht ist. Zusätzlich dürfen in dieser Zeit diese Fahrzeuge nicht schneller als 60 km/h fahren, es sei denn, es ist anders mit den entsprechenden Verkehrszeichen beschildert.

Außerdem gibt es jede Menge Sonderregelungen.
Weitere Informationen finden Sie unter portal.wko.at.

 

FRANKREICH

Fahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7.5 t  auf dem gesamten französischen Straßennetz von Samstag bzw. Vorfeiertag 22:00 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertag 22:00 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie unter www.astag.ch 
Oder Association Francaise des Tranporteurs Routiers Internationaux:
Rue de la Bienfaisance 48
F-75008 Paris
Tel.: 0033-1-44 29 04 29
Fax: 0033-1-44 29 04 01

 

BELGIEN

Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.

 

SCHWEIZ

Fahrverbot für LKW mit über 3.5 t zulässiges Gesamtgewicht, (ausgenommen jene, die für den Personentransport bestimmt sind) gewerbliche Traktoren und Arbeitsmaschinen, Sattelkraftfahrzeuge, Lastwagen und Anhänger mit einem Gesamtgewicht von über 5 t ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem gesamten Straßennetz an Sonn- und Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr.

    Gesetzliche Feiertage sind:
  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Auffahrt
  • Pfingstmontag
  • Nationalfeiertag
  • Weihnachten
  • Stefanstag

Wird in einem Kanton oder Kantonsteil einer dieser Tage nicht gefeiert, so gilt dort auch das Feiertagsverbot nicht. Kantonale Feiertagsverbote gelten nicht für den Durchgangsverkehr.

Für den Transport von gefährlichen Gütern sind bestimmte Beschränkungen für die Durchfahrt von Tunnels vorgesehen.

In der Schweiz gilt ein Nachtfahrverbot für alle Fahrzeuge mit über 3.5 t von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr für Lastkraftwagen (ausgenommen Personentransport), Traktoren und gewerbliche Arbeitsmaschinen, Sattelschlepper und Lastzüge mit über 5 t Gewicht.

Weitere Informationen finden Sie unter www.astag.ch

 

DÄNEMARK

Kein generelles Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. In Kopenhagen besteht ein nächtliches Fahrverbot für LKW mit einem zul. Gesamtgewicht von 3.5 t und mehr zwischen 19:00 und 7:00 Uhr.

 

SPANIEN

Fahrverbot für Gefahrguttransporte an Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 und 24:00 Uhr und an Vorfeiertagen zwischen 13:00 und 24:00 Uhr.

In und um Barcelona und Madrid gelten besonders an Sonn- und Feiertagen abhängig von der Verkehrsdichte spezielle Beschränkungen.

Für weitere Auskünfte können wenden Sie sich bitte an:
Associacion del Transporte Internacional por Carretera:
ASTIC, Orense 36 
E-28020 Madrid 
Tel.: 0034-1-555 7979 
Fax: 0034-1-555 6450

 

FINNLAND

Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.

 

ENGLAND

Fahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 16.5 t im Großraum London auf allen Straßen mit Ausnahme an Autobahnen von Samstag 13:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr.

Ein Nachtfahrverbot gilt in diesem Bereich von 21:00 bis 07:00 Uhr.

Weitere Auskünfte können Sie bei:
Lorry Control Unit
Rooms 301-305 - Hampton House 
20 Albert Embankment 
GB- London SE1 7TJ

erhalten.

 

UNGARN

Fahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7.5 t an Sonn- und Feiertagen zwischen den 1. September und 14. Juni von 08:00 bis 22:00 Uhr und auf dem gesamten Straßen- und Autobahnnetz; vom 15. Juni bis 31. August von Samstag 08:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr und an Feiertagen von 08:00 bis 22:00 Uhr.

Weitere Auskünfte können Sie bei:
Association des Tranporteurs Routiers Hongrois
ATRH 
Egrssy ut. 77 
H-1149 Budapest 
Tel.: 0036-1-252 09 28 oder 252 06 88 oder 183 33 23 
Fax: 0036-1-163 52 26 oder 183 63 07

unter dem folgenden Link erhalten www.mkfe.hu

 

ITALIEN
    Fahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7.5 t und Lkw mit Anhängern an Sonntagen:
  • Januar bis April/ Nov. bis Dez. von 08:00-20:00 Uhr und
  • Mai bis September von 07:00-24:00 Uhr auf dem gesamten Straßennetz.

Weitere Informationen finden Sie unter www.astag.ch

 

LUXEMBURG

Fahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7.5 t, die von Belgien oder Deutschland nach Frankreich fahren, von Samstag bzw. Vorabend eines Feiertages von 21:30 Uhr bis Sonntag bzw. Feiertag 21:45 Uhr.

 

NORWEGEN

Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.

 

NIEDERLANDE

Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.

 

SCHWEDEN

Kein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.